Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Geltungsbereich

1.1 Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB, ausschließlich.

1.2 Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.3 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.4 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2) Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

3) Preise

3.1 Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht Anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird, die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

3.2 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk. Verpackungs-, Transport-. Verladungs-und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

3.3 Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

4) Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 1 Monat ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.

4.3. Bei Teillieferungen hat eine entsprechende Bezahlung zu erfolgen.

4.4. Werden besondere Zahlungsbedingungen bzw. Wechselvereinbarungen aus welchen Gründen immer nicht eingehalten, so tritt Terminverlust ein, dadurch wird die Gesamtforderung sofort fällig.

4.5. Der Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

5) Lieferzeit

5.1 Die Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Besteller und uns vorliegt und durch unsere Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wird.

5.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

5.3 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.

5.4 Geringfügige Lieferüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

6) Transport-Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

7) Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

7.2 Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt des Vertrages, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

7.3 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs- bzw. Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

8) Schadenersatzansprüche, Haftung

8.1 Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

8.2 Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

8.3 Eine Haftung auf von uns durchgeführten Dienstleistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9) Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt1 Jahr, ab Lieferung/Leistung

9.2 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

9.3 Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

9.4 Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.

9.5 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

9.6 Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10) Gerichtsstand

10.1 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag oder künftigen Verträge entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

10.2 In jedem Falle kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

11) Erfüllungsort

Der Sitz unseres Unternehmens: Schießstättenstraße 8, A-2602 Blumau – Neurißhof